Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln
begann sie ihre Referendarsausbildung in Köln und Düsseldorf.
Sie ist seit 1984 als selbstständige Rechtsanwältin in Düsseldorf an allen
Amts-, Land- und Oberlandesgerichten tätig. Frau Thom-Eben spricht Englisch und Französisch.
II. Fachanwalt für Strafrecht
Im Oktober 2000 erhielt Frau Thom-Eben die Anerkennung als Fachanwältin für Strafrecht durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
In der strafrechtlichen Beratung – und Verteidigungstätigkeit – ist ein hohes Maß an Diplomatie, Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit gefordert.
Dies gilt sowohl für die außergerichtliche Tätigkeit im Verlaufe eines Ermittlungsverfahrens, sowie der Verteidigungstätigkeit und Nebenklagevertretung in Hauptverhandlungen.
Die Sachbearbeitung ist durch Erfahrung und ständige Fortbildungen qualitätsgesichert.